Zahlung der Miete

Die Mietkosten sind, wenn nicht anders abgemacht wurde, 2 Wochen vor Mietantritt zu bezahlen. Daraufhin folgt die erste Mahnung. Nach der zweiten Mahnung kann Casa Crest den Auftrag an eine Drittfirma übertragen, um den Rechnungsbetrag einzutreiben. Die daraus entstehenden Kosten müssen durch den Kunden getragen werden.

Mietende

Der Mieter verpflichtet sich das Haus besenrein zu hinterlassen. So sind Geschirr und andere benutzte Gegenstände und Werkzeuge sauber wieder zu versorgen. Ist dies nicht der Fall, kann der Mehraufwand für die nachträgliche Reinigung nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Gerichtsstand ist St.Gallen.